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Wichtig:

  • Wir empfehlen Ihnen, sehr rasch zu handeln. Sie müssen auf das Schreiben grundsätzlich binnen einem Monat reagieren (Art. 12 DSGVO). Ist diese Frist schon abgelaufen? Beeilen Sie sich trotzdem. Es ist besser, Sie reagieren auf das Schreiben zu spät, als gar nicht. 
  • Wir sind blitzschnell, aber Sie müssen unser Schreiben auch noch freigeben – melden Sie sich daher bitte nicht im letzten Monat sondern vorsichtshalber eine Woche vor Fristablauf.
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Einige Fragen zu Ihrem Abmahnschreiben: