Antwort auf das Abmahnschreiben
Derzeit konzentrieren wir uns auf das Wesentliche und bieten ein Produkt an: Die rechtswirksame Reaktion auf das Abmahnschreiben und das darin enthaltene Auskunftsbegehren.
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf das Auskunftsbegehren zu reagieren (Art. 12 DSGVO). Wir machen das für Sie. Außerdem reagieren wir auf die Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche und machen die Kosten unseres Einschreitens von der Gegenseite geltend.
Wenn Sie wissen möchten, welche personenbezogenen Daten die andere Partei über Sie verarbeitet hat, können wir optional ein Auskunftsersuchen gemäß Art. 15 der DSGVO in das Schreiben aufnehmen. Die Gegenpartei muss darauf innerhalb eines Monats antworten. Diese Option können Sie zusätzlich zum Antwortschreiben beauftragen.