Unsere Produkte

ABMAHN-ANTWORT

Wir haben unsere Abläufe technologieunterstützt optimiert, fordern unsere Kosten von der Gegenseite ein und können Ihnen daher hohe Qualität anbieten, ohne dass Sie uns vorab bezahlen müssten.

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts (“Organisationen”). Konsumenten können wir dieses derzeit nicht anbieten. Sind Sie kein Unternehmer, sondern Konsument? Kontaktieren Sie uns, wir haben einen Kooperationspartner für Sie.

Antwort auf das Abmahnschreiben

Derzeit konzentrieren wir uns auf das Wesentliche und bieten ein Produkt an: Die rechtswirksame Reaktion auf das Abmahnschreiben und das darin enthaltene Auskunftsbegehren. 

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf das Auskunftsbegehren zu reagieren (Art. 12 DSGVO). Wir machen das für Sie. Außerdem reagieren wir auf die Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche und machen die Kosten unseres Einschreitens von der Gegenseite geltend.

Wenn Sie wissen möchten, welche personenbezogenen Daten die andere Partei über Sie verarbeitet hat, können wir optional ein Auskunftsersuchen gemäß Art. 15 der DSGVO in das Schreiben aufnehmen. Die Gegenpartei muss darauf innerhalb eines Monats antworten. Diese Option können Sie zusätzlich zum Antwortschreiben beauftragen.

Antwortschreiben

(Achtung: Damit wir dieses Produkt möglichst vielen Betroffenen anbieten können, ist individuelle Beratung zu Spezialproblemen nicht inkludiert; wir verweisen zur Erklärung der vorgeschlagenen Vorgehensweise und der damit verbundenen Risiken auf unsere ausführlichen FAQs. Wir prüfen aber jedenfalls anhand Ihrer Angaben, ob unser Produkt für Ihren Fall passt. Tut es das nicht, teilen wir Ihnen das mit. 

Welches Produkt ist das richtige für Sie?

Wenn Sie ein Abmahnschreiben wegen der Verwendung von Google Fonts erhalten haben, ist wahrscheinlich unser Antwortschreiben das richtige Produkt für Sie.

Aber vielleicht benötigen Sie unsere Hilfe auch nicht. Wenn Sie etwa Ihre Website geprüft haben und keine datenschutzrechtlichen Verstöße und keine Verarbeitung von Daten der Gegenseite (weder auf der Website noch woanders in Ihrem Verantwortungsbereich) feststellen konnten, genügt es, der Gegenseite dies mitzuteilen. Eine derartige “Nullauskunft” (Nullantwort) ist nicht schwierig und dafür finden Sie passende Vorlagen im Internet.

Bitte konsultieren Sie die FAQ, bevor Sie uns für eines der oben genannten Produkte anfordern. Fordern Sie die Produkte nur an, wenn Sie mit der vorgeschlagenen Vorgangsweise einverstanden sind und wenn Sie die damit verbundenen Risiken verstanden haben und akzeptieren.

Klagen, Strafverfahren und weitere Gegenmaßnahmen

Wichtig ist aus zivilrechtlicher Sicht vor allem die Beantwortung der Abmahnschreiben und des darin enthaltenen Auskunftsbegehrens. Außerdem läuft gerade ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren – diesem Strafverfahren können Sie sich als Geschädigter anschließen. Diesbezüglich besteht derzeit allerdings noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf und wir empfehlen Ihnen, zunächst abzuwarten und Situation weiter zu beobachten.